Am 04. November 2004 ist die Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung in Kraft getreten. Diese Verordnung regelt die Anforderungen an die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, die von einem Betriebsinhaber für die Dauer des Bezugs von Direktzahlungen einzuhalten sind (Cross Compliance).
Jeder Landwirt muss daher damit rechnen, dass neben einer Vor-Ort-Prüfung des Betriebes unter anderem auch Aufzeichnungen nach den Vorgaben der Düngeverordnung kontrolliert werden. Wer die Pflichten vernachlässigt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch den Verlust von Fördergeldern.
Wer muss eine Humusbilanz berechnen?
Zur Einhaltung der Vorgaben müssen alle Betriebe die einen Gemeinsamen Antrag stellen bezüglich der Erhaltung der organischen Substanz im Boden und zum Schutz der Bodenstruktur eine der folgenden Vorgaben erfüllen: