Am 10. Januar 2006 ist die aktuelle Düngeverordnung in Kraft getreten, die die derzeit gültige EU-Nitratrichtlinie in nationales Recht umsetzt. Zudem ist seit 2005 die Gewährung von EU-Direktzahlungen an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz (Cross Compliance) geknüpft.
Jeder Landwirt muss daher damit rechnen, dass neben einer Vor-Ort-Prüfung des Betriebes unter anderem auch Aufzeichnungen nach den Vorgaben der Düngeverordnung kontrolliert werden. Wer die Pflichten vernachlässigt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch den Verlust von Fördergeldern.
Wer muss einen Nährstoffvergleich berechnen?
Betriebsinhaber haben jährlich einen betrieblichen Nährstoffvergleich für Stickstoff und für Phosphat für das abgelaufene Düngejahr als Flächenbilanz oder aggregierte Schlagbilanz auf der Grundlage von Nährstoffvergleichen für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit zu erstellen und zu einem jährlich fortgeschriebenen mehrjährigen Nährstoffvergleich zusammenzufassen.