Von der Vergleichspflicht befreit sind folgende Betriebe und Flächen:
- Flächen mit Zierpflanzen, Baumschul- und -obstflächen sowie nicht im Ertrag stehende Wein- und Obstbauflächen
- Flächen mit ausschließlicher Weidehaltung und Anfall von tierischen Wirtschaftdüngern bis max. 100 kg N/ha und Jahr und keine zusätzl. N-Düngung
- Betriebe, die auf keinem Schlag mehr als 50 kg Gesamt-N oder 30 kg Phosphat ausbringen
- Betriebe, die abzüglich der Flächen unter 1. und 2. weniger als 10 ha Landfläche bewirtschaften, die max. 1 ha Gemüse, Hopfen oder Erdbeeren anbauen und bei welchen nicht mehr als 500 kg N aus tierischen Wirtschaftsdüngern anfallen.
Bis wann muss der Nährstoffvergleich erstellt sein?
Der Nährstoffvergleich muss jährlich bis spätestens 31.03. des Folgejahres für das abgelaufene Düngejahr erstellt werden.
Nährstoffvergleich selbst berechnen...
Wir haben nachfolgend das offizielle Nährstoffvergleichs-Berechnungsprogramm der Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume zum kostenlosen Download eingestellt. Neben dem Nährstoffvergleich berechnet das Excel-Programm auch, ob das im Betrieb erforderliche Lagervolumen für flüssige Wirtschaftsdünger für eine 6 monatige Lagerdauer ausreicht und ob die maximal zulässige Stickstoff-Ausbringmenge von 170 kg N/ha aus Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft unterschritten wird. Bitte überprüfen Sie vor der Berechnung auf der Seite des Infodienstes der Landwirtschaftsverwaltung (www.landwirtschaft-bw.de) unter Landwirtschaft - EDV-Fachprogramme - Pflanzenbau ob eine akualisierte Version zur Berechnung vorliegt.
Nährstoffvergleichsprogramm für Landwirte zum Download:
Die Düngeverordnung schreibt zusätzlich zur Erstellung des jährlichen Nährstoffvergleichs eine Bewertung der dabei errechneten Nährstoff-Jahresüberschüsse je Hektar über mehrere Jahre vor. Für Stickstoff ist der Dreijahres-Durchschnitt aus den Überschüssen des Düngejahres sowie der beiden Vorjahre zu ermitteln, für Phosphat der Sechsjahres-Durchschnitt aus dem Düngejahr und den fünf Vorjahren. Die Düngeverordnung legt die Höhe der tolerierbaren Überschüsse fest, die mit den Jahren abgestuft ist. Für Stickstoff gelten tolerierbare Jahresüberschüsse wie folgt: 2006-2008: 90 kg N/ha, 2007-2009: 80 kg N/ha, 2008-2010: 70 kg N/ha, 2009-2011: 60 kg N/ha. Für Phosphat liegt dieser unverändert bei 20 kg P2O5/ha und Jahr, wobei Überschüsse zulässig sind, wenn die Bodenuntersuchung im Schnitt der Schläge folgende Gehalte unterschreitet: 20 mg P2O5/100 g Boden (CAL-Methode) oder 3,6 mg P/100 g Boden (EUF-Methode). Bei Überschreiten der tolerierbaren betrieblichen Überschüsse sollen Landwirte eine Beratung in Anspruch nehmen.
Als Dokumentationshilfe kann das Formular zu Hilfe genommen werden:
Mehrjähriger Nährstoffvergleich (nachstehend im Downloadbereich)
... oder den Agrardienst Baden beauftragen
Wir bieten allen BLHV-Mitgliedern die Möglichkeit, sich den betrieblichen Nährstoffvergleich berechnen zu lassen. Jeder Berechnung liegen weitere Unterlagen wie z.B. NID-Berichte und Merkblätter bei, die jeder Betrieb bei einer Kontrolle vorlegen können muss sowie bei Voliegen der entsprechenden Daten auch der mehrjährige Nährstoffvergleich für Stickstoff und Phosphat.
Wenn Sie uns beauftragen möchten, brauchen Sie lediglich Ihre betrieblichen Daten in den Erhebungsbogen einzutragen und den Auftrag auszufüllen. Weitere Informationen können Sie dem "Informationsblatt Nährstoffvergleich - Humusbilanz " entnehmen. Die Erhebungsbogen können Sie nachfolgend öffnen, ausdrucken, ausfüllen und an uns zurück senden.
NID Berichte der letzten Jahre finden Sie hier zum Download oder unter www.landwirtschaft-bw.info
