Trinkwasseranalytik

Im Rahmen der zum 1.1.2003 in Kraft getretenen neuen Trinkwasserverordnung fallen auch die früher als Hausbrunnen bezeichneten Kleinanlagen ebenfalls unter die Überwachungspflicht, d. h. es müssen in vorgegebenen Abständen Wasseranalysen durchgeführt werden.

Da Probenahmen und Untersuchungen bei vielen Labors mit sehr hohen Kosten verbunden sind, hat der Agrardienst Baden für die Mitglieder des BLHV sehr günstige Mitgliederkonditionen mit der Laborgruppe Agrolab ausgehandelt.

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