Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zum Thema. Telefonisch unter 0761 21778-39, -38 oder via Formular:
Hofübergabe
Für den Hofnachfolger ist es sehr wichtig zu wissen, dass die Übergabe des Hofes die einmalige Möglichkeit bietet, für alle betrieblichen Versicherungen ein Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen. D. h. er kann in sehr kurzer Zeit eine Optimierung seiner Versicherung bezüglich Kosten und Qualität der Absicherung vornehmen.
Ein anderer wichtiger Punkt ist jedoch, dass im Hofübergabevertrag auch die Pflichten des Hofnachfolgers gegenüber den "Altenteilern" geregelt werden. Einige dieser von Fall zu Fall unterschiedlich geregelten Verpflichtungen kann und sollte man über spezielle Versicherungen abdecken. Hier ist sicherlich die Pflegeversicherung an erster Stelle zu nennen. Denn eine über einen längeren Zeitraum erforderliche Pflege eines Angehörigen ist mit enormen Kosten verbunden, die den Betrieb teilweise existenziell bedrohen können.
Sprechen Sie uns deshalb zum Zeitpunkt der Hofübergabe rechtzeitig an, damit wir Sie dabei unterstützen können, die Weichen für Ihren zukunftsorientierten Betrieb richtig zu stellen.
