Rabatte für Neuwagen
Welche PKW-Marken und Konditionen erhalte ich?
Für die Mitglieder des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes wurden mit zahlreichen Automobil-Herstellern Rahmenverträge geschlossen. Es wurden Rabatte auf Neuwagen in unterschiedlicher Höhe ausgehandelt, die Sie als Mitglied in Anspruch nehmen können. Informationen zu den Rabatten und Konditionen erhalten Sie als Mitglied, wenn Sie sich auf der Website im Mitgliederbereich anmelden.
Wie bekomme ich meinen neuen PKW?
Den Pkw bekommen Sie in der Regel bei Ihrem Vertragshändler vor Ort (Ausnahme: Skoda). Sie legen dem Händler eine Mitgliedsbestätigung des BLHV vor und suchen sich den Neuwagen mit der gewünschten Ausstattung aus. Der Händler errechnet Ihnen das Angebot und lässt sich vom Agrardienst Baden einen Abrufschein ausstellen.
Habe ich weitergehende Verpflichtungen?
Voraussetzungen: Die Zulassung der PKW erfolgt grundsätzlich nur auf das Mitglied (Betriebsinhaber) bzw. den Mitgliedsbetrieb (Vorlage der Mitgliedsbestätigung beim Händler).
Zusätzlich als Nachweis wird ein aktueller Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gefordert (es sei denn Altenteiler werden gesondert berücksichtigt – siehe Voraussetzungen). Dieser muss beim Agrardienst Baden eingereicht werden, damit der Abrufschein ausgestellt werden kann.
Die Voraussetzungen zum Bezug der rabattierten PKW entnehmen Sie bitte der Rabattinformation, die Sie im Mitgliederbereich herunterladen können.
Nicole Mikosch
Telefon +49 761 27133-830
E-Mail: nicole.mikosch [at] agrardienst-baden.de